Allgemeine Geschäftsbedingungen
Mai 2021
1. Allgemeines
Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Aufträge und Vereinbarungen und sind darum Bestandteil eines jeden Vertrags zwischen der GYGA AG, Reichsgasse 3, CH-7000 Chur und dem Vertragspartner wie auch deren Rechtsnachfolgern. Die GYGA AG erbringt ihre Dienstleistungen und Lieferungen ausschliesslich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Der Auftraggeber erkennt mit der Inanspruchnahme der Leistungen diese AGB als für ihn verbindlich an. Alle Punkte können im gegenseitigen Einverständnis jederzeit in schriftlicher Form abgeändert werden.
2. Gültigkeit der Offerte
7 Tage ab Offertdatum.
3. Datenübergabe
Die benötigten Daten (insbesondere Pläne, d.h. Situationspläne, Grundrisse, Ansichten, Schnitte, ev. Detailpläne, Materialinformationen, Alle in digitaler Form (dxf + pdf), sowie Baubeschrieb) werden vom Auftraggeber Termingerecht bereitgestellt. Falls es zum Projekt Landschaftsarchitektur- oder Umgebungspläne gibt, müssen diese Zeitgleich mit allen anderen Plänen mir abgegeben werden. Nachträgliche Änderungen am Umgebungsprojekt müssen zusätzlich verrechnet werden. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung zur Koordination der Pläne der Fachplaner. Die Plandaten und vereinbarten Termine sind verbindlich.
Geeignete Fotos (mit einer genug hohen Auflösung) zum Einbau in die vorhandene Umgebung oder Hintergrundfotos werden vom Auftraggeber kostenlos zur Verfügung gestellt. Ansonsten bietet sich GYGA AGe natürlich gerne an, vor Ort Fotos für die Fotomontage zu erstellen. Dieser Mehraufwand und die daraus resultierenden Mehrkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers. Übernimmt die GYGA AG den Fotoauftrag, wird für eine einwandfreie Bildqualität gesorgt. Merke: Die GYGA AG ist für die Wetterverhältnisse nicht verantwortlich und kann daher nicht für gute Lichtverhältnisse garantieren. Eine frühe Planung für Fotografien vor Ort ist daher essentiell. Werden spezielle oder ganz bestimmte Elemente, wie z.B. aufwändige Möbel, bestimmte Personen etc. benötigt, sind diese vom Auftraggeber bereit zu stellen. Soll für das Endprodukt auf ausdrücklichem Wunsch des Vertragspartners Produkte verwendet werden, bei denen sich die Urheberrechte ganz oder teilweise im Besitz dritter befinden, werden diese Urheberrechte ebenfalls explizit, auch mündlich, vom Auftraggeber anerkannt. Für etwaige Verletzungen der Urheber- und sonstiger Rechte kann GYGA AG nicht dafür haftbar gemacht werden. Daraus resultierende Mehrkosten hat der Auftraggeber zu tragen. Die vereinbarten Termine und Plandaten sind verbindlich. Nachträgliche Änderungen am Projekt müssen zusätzlich verrechnet werden. Die GYGA AG behält sich explizit vor, bei verspäteter Datenlieferung den Abgabetermin zu verändern oder ganz aus dem Vertragsverhältnis zurück zu treten und/oder Mehrkosten zu verlangen.
4. Projektablauf
I. Datenübergabe (siehe Punkt 3)
II. Der Auftraggeber bestimmt eine Kontaktperson, die für die Dauer des Projekts die GYGA AG zur Verfügung stehen wird. Die Kontaktperson ist dazu ermächtigt, alle notwendigen Erklärungen abzugeben und Entscheidungen zu treffen.
III. Aufbau des 3D-Modells anhand der Plandaten.
IV. Festlegung der Augenpunkte (Perspektiven), des Bildformates, der Lichtverhältnisse und Kontrolle des 3D-Modells mittels Vorschaubildern (Weissmodell, 1200x750px).
V. Einarbeitung von allen zusätzlichen Informationen wie Materialien, Möbel, Bepflanzung etc. mittels Vorschaubildern 1200x750px (ohne Photoshop)
VI. Rendern des finalen Bildes im gewünschten Bildformat.
VII. Postproduktion Photoshop
Visualisiert wird ein definitiver Stand des Entwurfs. Die GYGA AG behält sich vor, für die gleiche Aufgabe/Wettbewerb für mehrere Auftraggeber zu arbeiten. Die Diskretion wird garantiert.
5. Leistungen
Inbegriffen sind sämtliche Vorarbeiten, Berechnungen, Besprechungstermine und Datenübermittlungen, sowie sämtliche Fahrspesen. Phasenfremde Entwurfsänderungen während der Bearbeitung werden gesondert verrechnet. Nachträgliche Änderungen an der Lichtstimmung (z.b. Tag/Nacht) werden zusätzlich verrechnet. Ausdrucke und Datentransfers an Dritte werden gesondert verrechnet.
6. Abgabe
Bildauflösung: ca. 300 dpi Format A4 quer. Die finalen Bilder werden in digitaler Form auf einem Datenträger, per Mail oder ab dem Datenserver der GYGA AG zur Verfügung gestellt. Allfällige Beanstandungen müssen spätestens innerhalb von 7 Tagen nach Lieferung schriftlich erfolgen. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Leistung als ordnungsgemäss vollbracht.
7. Bildinhalte
Die GYGA AG kann für die Korrektheit der Bildinhalte nicht haftbar gemacht werden.
8. Urheberrechte und Publikation
Vorschaubilder und Testabzüge von Visualisierungszwischenständen dürfen ohne Einverständnis der GYGA AG nicht verwendet werden. Falls sie doch verwendet werden, darf die GYGA AG das Bild nachträglich als Zusatzbild verrechnen. Die fertigen Bilder hingegen dürfen Weltweit, uneingeschränkt und unbefristet, in ihrer Originalform kopiert und publiziert werden, ohne Rücksprache mit GYGA AG. Wenn Bilder in Broschüren, Zeitungen, Zeitschriften oder sonstigen Medien mit einer Auflage von mehr als 200 Stück veröffentlicht werden, muss GYGA AG schriftlich als Bildautor erwähnt werden, andernfalls behält sich die GYGA AG vor, einen Pauschalbetrag von CHF 2000.- pro veröffentlichtes Bild einzufordern (vergleichbar mit Fotografen, die ja auch immer erwähnt werden). Die Bilder dürfen ohne Schriftliches Einverständnis von der GYGA AG nicht verändert werden. Ebenso ist es nicht erlaubt, Teile dieser Bilder weiterzuverwenden, dies gilt insbesondere für Personen und Vegetation. Ausgenommen davon sind Bildgrösse, Tonwert- und allgemeine Farbanpassungen. Die GYGA AG übergibt das Bild oder den Film als ganzes. Werden nur ausschnitte daraus verwendet oder Bildinhalte verändert, übernimmt die GYGA AG keinerlei weitere Verantwortung. die GYGA AG behält sich vor, die Bilder für eigene Werbezwecke zu verwenden. Die Bilder werden erst nach Publikation durch die Auftraggeberschaft, bzw. nach Veröffentlichung des Juryentscheids bei Wettbewerben veröffentlicht. Sämtliche von GYGA AG 3d Daten, Texturen und Photoshop-Ebenen-Dateien, bleiben ausdrücklich Eigentum von GYGA AG und gehören nicht zum Leistungspaket. Das 3d Modell bleibt Eigentum die GYGA AG.
9. Gerichtsstand Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Firmensitz der GYGA AG (aktuell: Chur). Anwendbar ist das Schweizer Recht.